Biogas

Gefährdungsbeurteilung

Zahlreiche gesetzliche Vorschriften zwingen Betreiber vor der Inbetriebnahme und bei wesentlichen Änderungen der Biogasanlage eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Betreiber sind unabhängig von der Tatsache, ob und wie viele Angestellte auf dem Betrieb arbeiten, dazu verpflichtet, die Anforderungen von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Biostoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung etc. zu erfüllen. Sie alle schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor.

Muster-Vordrucke und vom Anlagenhersteller gekaufte Dokumente haben jedoch einen Nachteil: Sie sagen Ihnen nicht viel über die wahre Gefährdungssituation aus und dienen auch selten der effektiven Vermeidung von Unfällen.

Grundsätzlich ist es ratsam, die Gefährdungsbeurteilung durch jene durchführen zu lassen, welche auf der Anlage beschäftigt sind. Sie kennen sich genau aus und wissen um die Beurteilung von Wahrscheinlichkeit und Bedeutung von Gefahren.

Die durch die AUDIT GmbH bereitgestellte ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie nach Wunsch als bearbeitbare Dokumente für Ihre EDV-Büroanwendung oder zusammen mit einer Beratung. Wenn Sie möchten führen wir die Gefährdungsbeurteilung mit Ihnen zusammen durch.

Übrigens: Eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung ist eine Basisanforderung des DLG QM-Standards für Biogasanlagen und ist eine wertvolle Unterstützung für Ihr Managementsystem.

Telefon 06696 – 912 939-30 Fax 06696 – 912 939-40E-Mail info[at]audit-gmbh.de

 

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