Biogas

Umweltgutachten für Biogasanlagen

Jedes Jahr auf's Neue steht für bestimmte Bonifizierungen die Überprüfung durch einen Umweltgutachter an. Dieser ist verpflichtet, bei einem Vor-Ort-Termin zu überprüfen, ob der Betreiber die EEG-Anforderungen erfüllt.
Mit dem Umweltgutachten wird bestätigt, dass die Anforderungen erfüllt werden. Nur mit einem Umweltgutachten wird der Energieversorger die erhöhten Zahlungen realisieren.

Bislang gab es immer drei Punkte, die einen Betreiber vor dem Besuch des Umweltgutachters verunsicherten:

  1. Die Erfahrung des Umweltgutachters mit Biogasanlagen
  2. Unsicherheit bzgl. der tatsächlichen Erfüllung der Anforderungen durch den eigenen Betrieb und dem Ablauf des Vor-Ort-Termins.
  3. Entstehende Mehrkosten durch einen erneuten Besuch des Gutachters, z.B. fällig, wenn die Nachweise nicht vollständig sind.

Diese Sorgen nehmen wir Ihnen: Wir besuchen Ihre Anlage, beraten Sie in allen Fragen rund um das Umweltgutachten und bereiten das Gutachten mit Ihnen zusammen vor. Beim Gutachten-Termin begleiten wir Sie gerne.

Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch unabhängig vom Gutachten, z.B. wenn Sie einen neuen Bonus beantragen möchten.

 

Das Beste auf einen Blick:

 

Telefon 06696 – 912 939-30 Fax 06696 – 912 939-40E-Mail info[at]audit-gmbh.de

 

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